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Sonntag, 2. Februar 2014

Versicherungen

Auch beim Thema Hausbau kommt man nicht um die notwendigen Versicherungen herum und sollte dabei individuell seinen Schwerpunkt setzen ... auch wenn besonders bei Häuslebauern das Geld gehortet wird, weil die eine oder andere ungeplante Ausgabe plötzlich auftaucht, so sollte eben nicht am falschen Ende gespart werden:

Bereits durch den Abschluss des Werkvertrages genießt der zukünftige Bauherr in 2 Sparten Versicherungsschutz. Damit gemeint sind die Versicherungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung und der Bauleitung-Versicherung, die näher erläutert werden.

Bauherren-Haftpflicht-Versicherung:
Durch diesen Schutz beugt der Bauherr möglichen Schadenersatzansprüchen vor, die ein Dritter durch die Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustellen erleidet, z.B. nicht ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle und es kommt zu einem Personenschaden. 

Bauleistungs-Versicherung (früher Bauwesen-Versicherung):
Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. 

Darüber hinaus sollte der Schutz um weitere Versicherungen ergänzt werden.

Risiko-Lebensversicherung
Die Risiko-LV ist die günstigste Form seine Hinterbliebenen und das Darlehen abzusichern, da hier nur Risikobeiträge an den Lebensversicherer entrichtet werden und im Gesamtbeitrag nicht zusätzliche Sparanteile angesammelt werden.

Berufsunfähigkeits-Versicherung:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet ergänzenden Schutz zu der gesetzlichen Erwerbs-minderungs-Rente, damit das Einkommen und somit die Einnahme gesichert ist, um laufende Ausgaben bezahlen zu können, wenn die Arbeitskraft durch Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt wird. Viele Versicherer bieten eine sogenannte Nachversicherungs-Garantie an. D.h., wenn ein Kind geboren wird, Paare heiraten oder auch eine Immobilie gebaut wird, kann die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden, um somit an die neue Situation angepasst zu werden.

Wohngebäude-Versicherung:
Bereits während der Bauphase sollte schon eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. In dieser Police ist dann in den meisten Fällen die Rohbau-Versicherung beitragsfrei eingeschlossen und tritt bei Feuer- und Sturmschäden während der Bauphase ein. Nach Bezugsfertigkeit wird dieser kostenlose Schutz in die anschließende Wohngebäudeversicherung umgewandelt. Viele Versicherer bieten attraktive Neubaunachlässe dafür an.

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